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Praxisuebergabe.de
- Aktuelles
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Stichworte:
Praxisübergabe,
Praxisübernahme, Praxiskauf, Praxisverkauf, Arzt,
Arztpraxis, Goodwill, Kaufpreis,
Nachbesetzungsverfahren, Vertragsgestaltung,
Nachfolgezulassung, Zulassungsbeschränkung,
Zulassungsverfahren, Praxisräume, Patientenkartei,
Wettbewerbsverbot, Klauseln |
Der
Praxisinhaber kann nun mit den einzelnen Bewerbern
verhandeln. Es empfiehlt sich für ihn, bereits frühzeitig
in Verhandlungen der - zivilrechtlichen - Übergabemodalitäten
einzusteigen und eine Einigung herbeizuführen. Dies
sollte zumindest vor der mündlichen Verhandlung beim
Zulassungsausschuss geschehen sein. Bei Abschluss der
Verhandlungen mit dem ausgewählten Bewerber sollte ein
endgültiger Vertrag fixiert sein.
Wer sich als Praxisinhaber selbst und in Eigeninitiative
auf die Suche nach einem Nachfolger machen will, kann
dies tun, sollte aber wissen, dass trotz allem das
gesetzlich vorgesehene Nachbesetzungsverfahren
durchgeführt werden muss.
Hat sich der
Interessent bei der Kassenärztlichen Vereinigung
beworben, so beginnt das Zulassungsverfahren zur
vertragsärztlichen Versorgung. Seine
Zulassungsfähigkeit weist der Bewerber anhand seiner
Bewerbungsunterlagen (Approbation, abgeschlossene
Weiterbildung usw.) nach.
Wenn sich
der Praxisinhaber für einen Bewerber entschieden hat,
teilt er dies dem Zulassungsausschuss mit. Im Rahmen
einer mündlichen Verhandlung prüft und entscheidet der
Zulassungsausschuss über die Zulassungsanträge der
Bewerber anhand folgender Kriterien:
- fachliche Eignung
(Fachgebietsidentität und ggf. Gebietsgleichheit
!),
- Approbationsalter,
- Eintragung in die
Warteliste und
- Wahl des
Praxisinhabers.
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