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Infos
und Material zum Personalüberleitungsvertrag – ein
Dienst von Juracity.
Überleitungsvertrag,
Betriebsübergang, Privatisierung,
Personalüberleitungsvertrag, Outsourcing,
Überleitungstarifvertrag, KAV, Gutachten, Reform,
Neugliederung, öffentlicher Dienst, GmbH, Einrichtung,
Eigenbetrieb,
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Guten Tag!
"Personalüberleitung" gewinnt als
Erscheinung im öffentlichen Dienst zunehmend an Bedeutung.
Hintergrund sind die zunehmend kürzeren Umgestaltungszyklen
im öffentlichen Sektor nach dem Motto: von der Behörde zum
Eigenbetrieb zur GmbH. Nicht immer sind die Beschäftigten
durch rechtliche Vorschriften wie § 613 a BGB hinreichend
geschützt. Hier soll der Personalüberleitungsvertrag für
die notwendige Rechtssicherheit und –klarheit sorgen.
Unabhängig davon, wie er genannt wird,
handelt es sich bei einer entsprechenden Vereinbarung, wenn
sie zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft vereinbart wurde, um
einen Tarifvertrag. In jüngster Zeit weigern sich kommunale
Arbeitgeber des öfteren, mit der Gewerkschaft die früher
üblichen "Überleitungstarifverträge" zu
vereinbaren. Hintergrund sind Diskussionen, die u.a. durch ein
Gutachten von Prof. Reuter aus Kiel (NZA 2001, ...) ausgelöst
wurden und nach denen z.B. im Kommunalen Arbeitgeberverband
organisierte Arbeitgeber juristisch keine
"Überleitungstarifverträge" abschließen können
(sollen). Dies führt in der Praxis dazu, dass die
Vereinbarungen nicht mehr
"Überleitungstarifvertrag" oder
Personalüberleitungstarifvertrag" heißen, sondern nur
noch "Überleitungsvertrag" und
"Personalüberleitungsvertrag". Wie so oft, berührt
auch hier der juristische Streit die Realität nur am Rande:
Die Vereinbarungen ändern sich dadurch im Ergebnis nämlich
nicht, da auch die Arbeitgeberseite ein Interesse an einer
Mitwirkung der Arbeitnehmerinteressenvertretungen hat.
Der Streit soll hier auch nicht entschieden
werden. Diese Seite hat sich vielmehr zur Aufgabe gestellt,
Material für sachgerechte Vereinbarungen zur Verfügung zu
stellen und auch ein entsprechendes Diskussionsforum.
Auf den folgenden Seiten finden Sie u.a.
Links zu weiteren Informationen, Mustertexten, Checklisten
etc.
In Kürze wird hier auch eine Sammlung
entsprechender Vereinbarungen zu finden sein.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
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