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Michael W. Felser

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Rat und Tipps rund um das Thema Abmahnung:

Stichworte:

Abmahnung, Kündigung, Sperrzeit, Vergleich, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzgesetz, Anrechnung, Arbeitslosengeld, Ruhen, Arbeitslosenhilfe, Anfechtung, Irrtum, Drohung, Täuschung, Arbeitsamt, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Sozialplan, Arbeitsgericht, Betriebsrat, Abfindungsvergleich, Rationalisierungsschutzabkommen, Abfindungsklage

 

Die Abmahnung: letzte Chance?

Bei einem Fehlverhalten eines Arbeitnehmers erteilt der Arbeitgeber in der Regel eine Abmahnung. Die Abmahnung stellt ein Mittel dar, auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass ein solcher Verstoß in der Zukunft vermieden wird. Die Abmahnung als soches ist nicht gesetzlich geregelt, sondern es handelt sich um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der besonders im Arbeitsrecht eine besondere Bedeutung erlangt hat. Er beruht letztendlich auf der Fürsorge- bzw. Treuepflicht und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nach diesen Grundsätzen soll eine Kündigung nur das äußerste Mittel darstellen gegen einen Pflichtverstoß vorzugehen, da die Folgen für den Arbeitnehmer sehr schwerwiegende sind. Er soll zumindest eine Chance erhalten, sein Verhalten im Sinne der arbeitsvertraglichen Pflichten zu ändern. Eine sofortige Kündigung würde oft eine Überreaktion darstellen, so dass für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung eine vorherige Abmahnung Voraussetzung ist.

Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer zeigen, dass der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten nicht toleriert. Zusätzlich zeigt der Arbeitgeber mit der Abmahnung die "gelbe Karte": Bei einem nochmaligen Verstoß kann anstelle einer Abmahnung schon die Kündigung erfolgen.

Wichtige Informationen zur Wirksamkeit von Abmahnungen hier...

Die Bedeutung der Abmahnung als mögliche Vorstufe zur Kündigung ist den meisten geläufig. Es sind aber noch immer viele Gerüchte rund um die Abmahnung in Umlauf, die sich teilweise hartnäckig halten, so zum Beispiel, dass man zweimal abgemahnt werden müsse, bevor man gekündigt werden kann. Dies ist natürlich nicht richtig und hängt vom Einzelfall ab. Es ist möglich, dass bereits eine wirksame Abmahnung ausreicht oder fünf Abmahnungen noch nicht genügen. Diese Seite stellt grundlegende Informationen zur Abmahnung zur Verfügung und zeigt auch Möglichkeiten auf gegen unberechtigte Abmahnungen vorzugehen.

Michael W. Felser

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