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Altersteilzeitgesetz.de
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Zur Sache:
Hier
erhalten Sie Informationen zur Altersteilzeit.
Stichworte:
Altersteilzeit,
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Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Rente, Blockmodell, ATG,
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Wir freuen uns, Sie auf unserer neugestalteten Seite
begrüßen zu dürfen. Das Thema Altersteilzeit ist für
viele ältere Arbeitnehmer, die Ihren Lebensabend aktiv
genießen wollen, nach wie vor aktuell. Neben der
gesetzlichen Regelung wird die Rechtslage maßgeblich
durch Tarifverträge gestaltet.
A C H T U N G: Noch bis zum 01.01.2004 Altersteilzeit vereinbaren!
Das Alterteilzeitgesetz läuft im Jahr 2009 aus. Es erlaubt Arbeitnehmern, mit 55 in Altersteilzeit zu gehen. Der aktuelle Gesetzesenwurf (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) sieht vor, die Altersgrenze für den frühestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente nach Altersteilzeitarbeit vom 60. auf das 63. Lebensjahr anzuheben. Von der zwischen 2006 und 2008 erfolgenden Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre werden 1946 Geborene und jüngere Versicherte betroffen sein.
Die Anhebung soll für die zwischen Januar 1946 und Dezember 1952 Geborene stufenweise erfolgen. Im Januar 1946 Geborene sollen diese Altersrente frühestens mit 60 Jahren und einen Monat beziehen können, im Februar 1946 Geborene frühestens mit 60 Jahren und zwei Monaten usw.
Vertrauensschutz haben nach dem Gesetzentwurf Versicherte, die
- vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und
- vor dem 1. Januar 2004 rechtsverbindlich über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben (z.B. Aufhebungsvertrag oder Vertrag über Altersteilzeitarbeit) oder an diesem Tag arbeitslos sind.
Für sie wird die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme nicht angehoben. Wer also darüber nachdenkt, Alterteilzeit zu vereinbaren sollte jetzt schnell handeln.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung oder schauen Sie sich in unserem Download-Bereich um.
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