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Michael W. Felser

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Rat und Tipps rund um das Thema Arbeitszeugnis:

Stichworte:

Abmahnung, Kündigung, Sperrzeit, Vergleich, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzgesetz, Anrechnung, Arbeitslosengeld, Ruhen, Arbeitslosenhilfe, Anfechtung, Irrtum, Drohung, Täuschung, Arbeitsamt, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Sozialplan, Arbeitsgericht, Betriebsrat, Abfindungsvergleich, Arbeitszeugnis, Zeugniscode, Rationalisierungsschutzabkommen, Abfindungsklage, Geheimsprache

 

Das Arbeitszeugnis - "...stets zur vollsten Zufriedenheit..."

Diese und unzählige andere Formulierungen werden in Arbeitszeugnissen regelmäßig verwendet. Dass es sich dabei um den sogenannten "Zeugniscode" handelt, dürfte mittlerweile jedem bekannt sein. Doch was bedeutet dieser Code? Hat der Arbeitnehmer wirklich ein gutes Zeugnis ausgestellt bekommen oder hat der Arbeitgeber ihn mit einem Zeugnis entlassen, das er besser nicht vorzeigt oder gegen das er gerichtlich vorgehen sollte. Das Arbeitszeugnis soll im Grunde zwei Funktionen erfüllen. Zum einen soll es dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienen und ihm so ermöglichen, bei Bewerbungen, seine Leistungen und Befähigungen nachzuweisen. Daher soll das Zeugnis möglichst wohlwollend verfasst werden. Andererseits dient es aber auch dem Arbeitskräfte suchenden Arbeitgeber dazu, sich ein Bild von der Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu machen und soll deshalb auch der Wahrheit entsprechen. Aus diesem Spannungsfeld zwischen möglichst wohlwollender aber auch wahrheitsgemäßer Beurteilung resultiert die über Jahrzehnte entstandene Zeugnissprache.

Gerade diese Zeugnissprache bereitet dem Arbeitnehmer Kopfzerbrechen, aber auch Arbeitgeber haben bei der stets wachsenden Anzahl von "gängigen" Formulierungen Probleme, adequate Zeugnisse zu erstellen.

Informationen zur Wirksamkeit von Arbeitszeugnissen hier...

Unser wie immer kostenloses Informationsangebot soll helfen, einen Überblick über grundlegende Fragen zu geben. Dabei geht es um die Durchsetzung des Zeugnisanspruchs, die Klärung der Zeugnissprache und wie man sich gegen ein zu schlechtes oder mangelbehaftetes Zeugnis wehren kann. Wir hoffen damit einigen Unsicherheiten im Bereich der Arbeitszeugnisse entgegen wirken zu können.

Michael W. Felser

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