
|
Moderator
dieser Themen-Site |
|
Arbeitsvertrag.de
- Zentraler Beitrag
Seite 1/3
Springe zu Seite
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag, Anfechtung, Aufhebung, Befristung, Klauseln, Bewerbung, Kündigung, Versetzung, Fristen, Kündigungsfristen, Probezeit, geringfügig Beschäftigte, Arbeitsvertragsmuster, Betriebsrat, Einstellung |
Die
Bedeutung des Arbeitsvertrages (Beitrag von RA Michael W.
Felser)
Die
vertragliche Vereinbarung von Regeln für das störungsfreie
Miteinander, aber auch für den Konfliktfall ist nicht
nur sinnvoll, sondern geboten, birgt doch eine nicht
eindeutig geregelte Zusammenarbeit das Risiko
zahlreicher Konflikte. Der Arbeitsvertrag muss aber
auch und das ist genauso wichtig Regeln für den Fall
enthalten, dass
die
Zusammenarbeit wider Erwarten nicht funktioniert. Ein
Arbeitsvertrag entfaltet seine volle Bedeutung meist
nicht in "Friedenszeiten", sondern beim
"GAU".
Ein
Arbeitsvertrag ist auch - obwohl häufig stiefmütterlich
behandelt - eine wirtschaftlich bedeutungsvolle Angelegenheit:
"Schon
der Abschluss eines Normalarbeitsvertrages mit einem
Normalarbeitnehmer beinhaltet auf die reguläre Gesamtdauer
ein Investitionsvolumen von mehreren Millionen DM. Die
Sorgfalt, die gegenwärtig auf die Ausgestaltung der
Arbeitsverträge verwendet wird, steht dazu in keiner
Relation. Auf jeden vorformulierten Vertrag minderer Bedeutung
wird mehr Sorgfalt verwandt."
Prof. Dr. U. Preis (Universität Düsseldorf) auf der
Veranstaltung Kölner Arbeitsrechtstage des
Otto-Schmidt-Verlages in Köln 12./13. Mai 2000
|
|